Rechtsberatung Sozialhilfe

Sozialhilfe

Haben Sie für einen Klienten oder eine Klientin einen abschlägigen IV-Vorbescheid oder eine ablehnende EL-Verfügung erhalten und möchten sichergehen, dass der Entscheid rechtskonform ist und Sie keine Fristen verpassen? Als Gemeinde möchten Sie nicht Kosten über die Sozialhilfe tragen müssen, für welche die Sozialversicherungen aufzukommen hätten. Lassen Sie die Verfügung durch die Lexas GmbH prüfen und nehmen Sie gegebenenfalls die Erstellung einer Rechtseingabe in Anspruch. Alle Dienstleistungen der Lexas GmbH erfolgen rasch und effizient, damit Fristen stets gewahrt werden können. Dies bei stets transparenter Kostenübersicht.

Wir unterstützen Sie gerne auch bei der Verfassung von Verfügungen und Entscheiden in Rechtsmittelverfahren der Sozialhilfe und nehmen für Sie als Gemeinde rechtliche Abklärungen zu spezifischen Fachfragen vor. 

Sie können zudem auf unsere fachkundige Unterstützung bei der Erarbeitung von internen Handlungsanweisungen/Handbuch auf Grundlage des SHG, der SHV, der SKOS-Richtlinien und des ZUG zählen.


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