Sozialhilfe
Koordinierte Rechtsunterstützung im Bereich Sozialversicherungen und wirtschaftliche Hilfe
Wenn Sie für eine Klientin oder einen Klienten einen IV-Vorbescheid oder eine EL-Verfügung erhalten, stellen sich oft mehrere Fragen gleichzeitig: Welche Ansprüche bestehen tatsächlich? Welche Versicherung ist zuständig? Und wie geht es nun weiter?
Wir unterstützen Sie dabei, diese Fragen sorgfältig zu klären und den Fall ganzheitlich zu betrachten. Im Austausch mit Ihnen prüfen wir, welche Leistungen in Betracht kommen und wie die verschiedenen Systeme sinnvoll zusammenspielen.
Eingehende Entscheide beurteilen wir rechtlich und behalten dabei stets die Fristen im Blick. Wo es notwendig ist, übernehmen wir die Ausarbeitung von Rechtseingaben – klar, fundiert und auf den konkreten Fall abgestimmt.
Für Gemeinden bedeutet das eine verlässliche Unterstützung in der Abstimmung zwischen Sozialhilfe und Sozialversicherungen – mit dem Ziel, Zuständigkeiten sauber zu klären und die vorhandenen Mittel gezielt einzusetzen.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung von Verfügungen und Entscheiden im sozialhilferechtlichen Kontext oder bei rechtlichen Abklärungen in konkreten Einzelfällen.
